Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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Solche Organisationen sind nicht Träger eines angeblich unausweichlichen Klassenkampfes, sondern einer echten Solidarpartnerschaft. Gewerkschaften, die sich für die wirtschaftlichen Ansprüche der Arbeitnehmer einsetzen, führen keinen Kampf gegen andere, sondern nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit (LE 20). Insofern sind sie ebenso wie die Arbeitgeberverbände ein positiver Faktor der sozialen Befriedung und der Solidarität.

3.6. Recht auf unternehmerische Initiative

Ihrer christlichen Berufung folgen Arbeitnehmer, Unternehmer, Anteilseigner oder Manager, "wenn sie verantwortungsbewußt handeln und nach dem Gemeinwohl streben" (Gerechtigkeit für alle. Wirtschaftshirtenbrief der amerikanischen Bischöfe, 117).

Wirtschaftliche Initiative und unternehmerische Tätigkeit sind eine Form der geordneten und schöpferischen menschlichen Arbeit.

Der Mensch verwirklicht sich durch Gebrauch seines Verstandes und seiner Freiheit und übernimmt dabei in seiner Arbeit als Gegenstand und Werkzeug die Dinge dieser Welt und eignet sie sich an. In diesem Tun des Menschen hat das Recht auf wirtschaftliche Initiative seinen Grund (vgl. CA 43,3). Dieses Recht ist zu schützen als ein "Grundrecht der Person". Es dient sowohl der Entfaltung des einzelnen als auch dem Gemeinwohl.

Die Fähigkeit, sowohl die Bedürfnisse der anderen Menschen rechtzeitig zu erkennen als auch die Kombination geeigneter Produktionsverfahren zu deren Befriedigung zu finden, die Fähigkeit also, einen entsprechenden Produktionsprozeß zu organisieren, zu planen und dafür zu sorgen, daß er der Befriedigung der Bedürfnisse ökonomisch optimal entspricht, "ist eine bedeutende Quelle des Reichtums in der modernen Gesellschaft" (CA 32).

Die Tatsache, "daß in der heutigen Welt unter anderen Rechten oft das Recht auf unternehmerische Initiative unterdrückt wird", ist eine nicht zu unterschätzende Ursache von Unterentwicklung und Rückständigkeit. Denn die Erfahrung lehrt uns, daß die Leugnung eines solchen Rechts und seine Einschränkung im Namen einer angeblichen Gleichheit aller in der Gesellschaft
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