Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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zu. Der Reichtum der Industrienationen beruht zu einem nicht geringen Teil auf dieser Eigentumsart. Deshalb gehört auch das geistige Eigentum zum Produktivkapital im weiteren Sinn. Patentrechte an eigenen Erfindungen oder Veröffentlichungsrechte an wissenschaftlicher Literatur, an musikalischen oder literarischen Werken und an Computerprogrammen gehören zum geistigen Eigentum des Urhebers.

4.2. Ordnung des Eigentums

Durch die ganze Geschichte ist bis heute immer wieder die Frage gestellt worden, ob es überhaupt ethisch gerechtfertigt sein könne, Eigentum zu besitzen und darüber nach Gutdünken zu verfügen. Die katholische Lehre vom Eigentum, die durch Thomas von Aquin systematisch entwickelt und in den Sozialenzykliken der Päpste weiter entfaltet wurde, enthält einige grundsätzliche Kernaussagen.

Der erste Grundsatz der katholischen Soziallehre über Eigentum besagt, daß die Güter der Erde für alle bestimmt sind. Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, für alle Menschen und alle Generationen geschaffen. Deshalb haben alle Menschen an den Gütern der Erde ein ursprüngliches Nutzungsrecht, von dem niemand ausgeschlossen werden darf.

Die Gemeinschaft hat dafür Sorge zu tragen, daß dem einzelnen mindestens jenes Maß an Nutzung dieser Güter gewährleistet wird, das ihm ein Leben in Würde ermöglicht.

Wer sich unverschuldet in äußerster Notlage befindet, hat das Recht, sich vom Reichtum anderer das Benötigte zu nehmen, falls die bestehende Eigentumsordnung nicht in der Lage ist, ihm in seiner Not zu helfen.

Der Grundsatz der Gemeinbestimmung der Güter legt das Sinn-Ziel jeder Eigentumsordnung fest. Er bestimmt aber noch nicht, wie eine Eigentumsordnung konkret zu gestalten ist. Es handelt sich hier um ein Rechtsprinzip, das aber keine Eigentumsordnung vorschreibt.

Der zweite Grundsatz der katholischen Soziallehre über das Eigentum besagt, daß das Eigentumsrecht jedem Menschen als persönliches Freiheitsrecht zukommt.
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