Eheleute, die solche Vereinbarungen treffen, daß ihre Ehe zerstört ist. Ihre eheliche Gemeinschaft leidet unter starken Belastungen, oft kommt es zu schweren gegenseitigen Demütigungen und zur Auflösung der Ehe.
Christliche Eheleute wissen sich in ihrem Bund der Liebe und Treue Christi zu seiner Kirche eingebunden und empfangen in der sakramentalen Ehe Kraft zum Durchhalten ihres Treuebundes (vgl. Eph 5,21-32). Dieser Bund ist ein Bund des gegenseitigen Vertrauens, ein Prozeß, in dem es auch Versagen, Schuld und Erkalten der Liebe geben kann; doch ist das für Christen kein Grund zur Aufkündigung der Treue. Auch wenn ein Partner die eheliche Gemeinschaft verlassen hat, bleibt der andere in Treue an seinen Gatten gebunden. Er kann sein Alleinsein bewußt und gläubig in der Nachfolge Christi als Anteil an seinem Kreuz tragen.
"In der Bindung bis in den Tod bringt ein Ehegatte die Liebe Christi, von der nichts scheiden kann (Röm 8,35), in die alltägliche Nähe des Ehepartners. In solcher ein ganzes Leben umspannender Treue zeigt sich die Fülle christlicher Existenz: der Glaube an den Auferstandenen, welcher den Glauben an die Auferweckung des Ehepartners einschließt; die Hoffnung, welche für den anderen hofft, indem sie auf Christus setzt; die Liebe, die am anderen festhält, weil sie ihn in Christi Liebe zu bejahen vermag" (EF 1.2.2.3.).
2.3. Gleichberechtigung, Partnerschaft und Institution
In der partnerschaftlichen Liebe erkennen Mann und Frau einander als gleichrangig und gleichwertig an und achten sich in ihrem Mannsein und in ihrem Frausein. In diesem Verständnis der Zuordnung von Mann und Frau wird "die lange Zeit in Gesellschaft und Kirche vorherrschende Betonung der Ehe als Institution zur Erzeugung und Erziehung von Nachkommenschaft durch eine Orientierung am Leitbild der partnerschaftlichen Ehe ergänzt" (EF 0.1; vgl. GS 47ff). Zu dieser Neuorientierung, in der "auch eine vorwiegend rechtliche Sicht der Ehe als vertraglicher Institution und die stark patriarchalisch bestimmte Rollenverteilung von Mann und Frau korrigiert" wurde, haben "die Auflösung der Großfamilie alter Prägung, die Trennung von Familie und Arbeitswelt sowie die zunehmende Gleichberechtigung von Mann und Frau beigetragen" (ebd.).